Sprachmodelle werden zur austauschbaren Ware. Der eigentliche Wert liegt im organisationsspezifischen Kontext. Für Behörden entscheidet die Pflege dieses Schatzes über digitale Souveränität, Handlungsfreiheit und IT-Sicherheit. Wer jetzt nicht handelt, übergibt die Schlüssel der Schatztruhe an Dritte.
Wenn Verwaltungen ihre Daten kontextualisieren sind diese jedem KI-Modell überlegen.
(Bild: Gemini / KI-generiert)
Die Debatte um Künstliche Intelligenz in deutschen Behörden dreht sich noch immer überwiegend um Use Cases, Modelle, Plattformen und Hosting-Fragen. Das greift zu kurz. KI-Sprachmodelle haben zwar (ständig wechselnde) Stärken und Schwächen, aber die Grundtendenz ist eine relative Angleichung, sie konvergieren zunehmend.
Auch dadurch werden sie zunehmend zum austauschbaren Standardgut, so wie Strom aus der Steckdose. Und während Open-Source Sprachmodelle wie Llama, Mistral, DeepSeek oder Qwen die zukünftigen Margen der Hyperscaler torpedieren und OPOS-Architekturen (On-Premise-Open-Source) ermöglichen, verschiebt sich der eigentliche Differenzierungsfaktor an eine Stelle, die in Verwaltungen bisher kaum adressiert wird: den Kontext.
Kontext macht aus Daten Wissen
Kontext meint das (behörden-) spezifische Wissen, das einem KI-System für seinen jeweiligen Zweck bereitgestellt wird: Gesetze und Verwaltungsvorschriften, interne Dienstanweisungen, Mustervorlagen, Fachverfahrensdaten, Zuständigkeiten, Fristen und Präzedenzfälle. Dies erfolgt seit einigen Jahren beispielsweise durch RAG-Architekturen (Retrieval Augmented Generation) oder, sehr viel seltener, weil aufwändiger, durch Training/Finetuning von KI-Modellen.
Ohne diesen Kontext erzeugt ein Sprachmodell flüssige Texte, aber keine verwaltungstauglichen Ergebnisse. Mit ihm kann aus einer generischen Textmaschine ein Werkzeug werden, das den Post- und E-Mail-Eingang automatisch und strukturiert in die nachgelagerten Systeme übergibt, Bescheide vorbereitet, Widersprüche einordnet, komplexe Dokumentationen selbst für Nicht-Experten nutzbar macht oder Bürgeranfragen direkt und qualifiziert beantwortet.
Die alte Formel „Daten sind das neue Erdöl“ trifft die Sache nicht mehr. Es sind nicht die Rohdaten, sondern die Kontexte, also die (mit KI) kuratierten Kombinationen aus Daten, Dokumenten, Rollen und Dokumentationen, die den strategischen Schatz der meisten Organisationen darstellen.
International hat sich dafür der Begriff „Context Engineering“ bzw. Kontextmanagement etabliert. Das Marktforschungsinstitut Gartner definiert ihn als das Strukturieren von Daten, Workflows und Umgebungen, damit KI-Systeme Absichten verstehen und verwaltungsgerechte Ergebnisse liefern.
Es ist naheliegend das „Kontextmanagement“, auch durch eine KI, oder gar durch „Agentic-AI“ erledigen oder zumindest unterstützen zu lassen.
Die Mutter aller Vendor-Lock-ins – eine „Elementare Gefährdung“?
Für Behörden hat die Verschiebung eine unangenehme Kehrseite. Kontext, der nicht selbst strukturiert bewirtschaftet wird, verschwindet nicht. Er wird von Dienstleistern erschlossen.
Dadurch entsteht eine qualitativ neue Form von Abhängigkeit. Bei klassischem Vendor-Lock-in geht es um Software, Schnittstellen, Datenformate und Lizenzen. Beim Kontext-Lock-in wird es um die Externalisierung des eigenen institutionellen Wissens gehen.
Wird der Lock-In im BSI IT-Grundschutz derzeit noch als ein Risikofaktor behandelt, kann er im Zuge dieser Entwicklung durchaus als eine neue „Elementare Gefährdung“ angesehen werden.
Wildwest auf Projektebene
Plattformanbieter, KI-Startups und Systemintegratoren stecken aktuell ihre Claims ab, was man ihnen übrigens nicht ankreiden kann. Erst allmählich wird klar, dass der Kontext ein strategisches und schützenswertes Asset ist.
Aber wir sollten uns bewusst sein, dass wenn im Rahmen von ersten KI-Projekten Daten, Dokumente (hoffentlich anonymisierte), Prozessinformationen u.v.m. relativ freigiebig herausgegeben werden, sich der Kontext-Schatz der Allgemeinheit in Privateigentum verwandelt.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.